Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Auftragnehmer (Sabine Immerz, Coaching - Organisation - Beratung) erbringt alle Leistungen auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Die jeweils gültige Fassung ist unter der Internetadresse
www.das-geloeste-buero.de im Internet veröffentlicht und kann jederzeit eingesehen werden.

2. Von diesen Vertragsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Auftragnehmer braucht den AGB des Auftraggebers im Einzelfall nicht gesondert zu widersprechen.

3. Dienstleistungsvertrag, Honorarvereinbarung oder Auftragsbestätigung erfolgen vor Beginn der Dienstleistung. Einzelheiten und Umfang der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des mündlichen und schriftlichen Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung.

4. Soweit der Auftragnehmer entgeltfreie Dienstleistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden, ohne dass sich hieraus ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch oder Kündigungsrecht des Auftraggebers ergibt.

5. Angebote des Auftragnehmers behalten - sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders bestimmt- 30 Tage ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Irrtümer behält sich der Auftragnehmer vor.

6. Abrechungszeitraum für Aufträge mit unbestimmter Laufzeit ist der Kalender-monat, jeweils zum Ende eines Monats. Bei befristeten Aufträgen erfolgt die Abrechnung eine Woche nach Beendigung des Auftrages. Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreiten der Zahlungs-frist ist der Auftraggeber berechtigt ohne Mahnung Zinsen in banküblicher Höhe
zu berechnen.

7. Wurden Arbeits- oder Anwesenheitszeiten vereinbart - sowohl mündlich, als auch schriftlich- können diese spätestens 24 Stunden vorher verlegt oder abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Arbeits- oder Anwesenheitszeiten werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Mehraufwendungen die durch Verzögerungen auf Seiten des Kunden veranlasst sind, werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

8. Aufträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von 14 Tagen beider-seitig gekündigt werden. Aufträge mit befristeter Laufzeit enden mit der vollständigen Erbringung der Leistung.

9. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Als Schadenersatz werden maximal 5% des Auftragswertes pauschal festgesetzt. Für das Eigentum des Auftraggebers z.B. Manuskripte, Ordner usw. wird bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn es trifft der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu. Der Auftraggeber ist
verpflichtet einen Schaden, für den er den Auftragnehmer ersatzpflichtig machen will, dem Auftragnehmer unverzüglich bekannt zu machen. Die Frist für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers beträgt -gleich aus welchem Rechtsgrund- ein Jahr.

10. Der Auftragnehmer verpflichtet sich über sämtliche ihm bekannt werdenden Betriebsgeheimnisse oder Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.

11. Allgemeiner Gerichtsstand ist Augsburg.

12. Jegliche Änderung, Ergänzung oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.